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28.3.2009 von admin.
ACHTUNG ! DIESER BLOG WIRD NICHT WEITERGEFÜHRT !
GEHEN SIE BITTE AUF DIE SEITE:
und
http://vogtraider.wordpress.com/
DANKE !
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24.9.2008 von admin.
LINKTIPP:
http://www.kassensturz-jetzt.de/
Typisch Beamter ? Typisch Politiker ? Die Regel oder gibt es noch Ausnahmen ?
Wieso mein Vater völlig vereinsamt sterben mußte und wie dies mit der ARGE zusammenhängt.
Wie ging Politiker/Beamter mit seinen Bürgern und “Kunden” um ?
Stellenverhinderung durch ARGE über 20.000,- ALG-II vergeudet - Fallmanagerin verweigert Informationen für Vorstellungsgespräch über 8.000,- ALG-II vergeudet - Sie verhängt als Ausgleich nun Sanktionen.
Geht es eigentlich noch schlimmer ?
Wer kann sich vorstellen, dass eine Strafanzeige eingestellt wird, weil es lt. Staatsanwaltschaft nicht strafbar sein soll, Kopien einer Vollmacht vorzulegen, obwohl man nicht im Besitz des Originals ist; das ein Anwalt die Hinterblieben und das Gericht über den Gesundheitszustand des Mandanten bei seinem Besuch belügt und trotzdem nichts geschieht, usw. Mehr weiter unten. Ich schüttle immer mehr mit dem Kopf.
+++ Vor 1.000 Jahren : “Wir müssen unsere Befehle ausführen!” +++ Heute : “Wir müssen den Anweisungen unserer Vorgesetzten gehorchen! Wir sind nicht zuständig! Wir machen alles, außer ehrlich!” +++ Wo ist der Unterschied ?
Vom Grundgesetz zum Meineid ? (hier klicken) +++
Stellensabotage durch ARGE Breisgau-Hochschwarzwald seit Juli 05 = Mindestschaden für den Steuerzahler : € 24.890,-
Sabotage durch Fallmanagerin seit Feb. 07 Mindestschaden € 12.445,-
(Stand Sep. 08 - 655 €/Mon. - Erster Arbeitsplatz zum 01.08.05 sabotiert - weitere folgten - Aufklärung wird verweigert)
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3.9.2008 von admin.

Zwei junge Männer folterten eine Putzfrau tot. Nach sieben Prozessmonaten, zwölf Verhandlungstagen, 33 Zeugen, vier Sachverständigen und neun Gutachten verhängte das Landgericht Erfurt Höchststrafen!
Doch jetzt muss der gesamte Prozess neu verhandelt werden – nur weil die Mutter eines jugendlichen Angeklagten nicht das letzte Wort hatte …
IRRSINN JUGENDSTRAFRECHT!
Rückblende, November 2006. Putzfrau Claudia M. († 25) wurde tot in einem Hinterhof in Erfurt (Thüringen) entdeckt. Wenige Tage später hatte die Polizei die Täter Mario O. (zur Tatzeit 26) und Oliver W. (16) ermittelt. Sie hatten die Frau über Stunden misshandelt, mit einer Nähnadel gefoltert, getreten und vergewaltigt.
Mario O., der die Tat gestand, wurde wegen Mordes zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Gegen seinen Komplizen Oliver W. wurde nach Jugendrecht verhandelt. Er stritt alles ab, bekam neun Jahre und neun Monate – knapp unter der Höchststrafe von zehn Jahren. Seine Anwälte legten gegen das Urteil Revision ein.
Der Bundesgerichtshof brauchte nicht lange zu prüfen und entschied: Der Prozess gegen den Jugendlichen Oliver W. muss neu verhandelt werden – aus formellen Gründen!
Ulrich Drews, Sprecher des Erfurter Landgerichtes, erklärt: „Im Jugendrecht muss nicht nur dem Angeklagten, sondern auch dem Erziehungsberechtigten die Gelegenheit auf das letzte Wort gegeben werden.“ Der Angeklagte Oliver W. hatte die Möglichkeit, sich zu äußern – seine Mutter nicht.
Ab 15. September verhandelt eine andere Kammer den Fall. Drews: „Der Prozess wird komplett neu durchgeführt. Auch alle Zeugen und Gutachter werden noch einmal vor Gericht befragt.“
Was sagt das Erfurter Gericht zu der Justizpanne? Der Sprecher: „Die Sache ist ärgerlich. Mehr möchten wir dazu nicht sagen.“
Quelle: Bild.de
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2.9.2008 von admin.


Sie lachen, sie scherzen, sie schlendern lässig aus dem Gerichtssaal. Haben diese Männer überhaupt kein Gewissen?
Die beiden Deutsch-Türken Metin D. (37) und Yasser G. (35) sollen Anfang 2007 auf einem Berliner U-Bahnhof einen Mann (36) brutal zusammengeschlagen haben! Issa T., das Opfer, liegt noch immer im Krankenhaus – zu 80 Prozent gelähmt!
Seine kleine Tochter Melissa (4) kann Issa T. nicht mehr in die Arme schließen. Der dramatische Befund: „Seine Lebenserwartung hat sich durch die Verletzungen dramatisch verschlechtert“, so Neurologin Andrea H. (50), die Issa T. behandelt. „Er kann sich nicht alleine ernähren. Ohne fremde Hilfe würde er verhungern.“
Unfassbar: Die Schläger durften das Gericht verlassen!
Dabei drohen ihnen wegen schwerer Körperverletzung bis zu zehn Jahren Haft. Warum laufen sie trotzdem frei herum? Justizsprecher Michael Grunwald (39): „Die beiden haben sich nach der Öffentlichkeitsfahndung damals der Polizei gestellt. Der Haftgrund Fluchtgefahr entfällt somit.“
Doch die Tat ist beispiellos brutal. Die Staatsanwaltschaft ist sicher: Metin D. und Yasser G. stießen Issa T. aus der U-Bahn, hetzten ihn wie ein Tier über den Bahnsteig, traten ihm mit einem Karatesprung in den Rücken. Ein Zeuge: „Ich werde das nie vergessen, wie der Mann mit dem Kopf auf den Boden krachte. Er röchelte nur noch, die Augen traten hervor.“
Einen weiteren Fall von brutaler Gewalt in der U-Bahn meldet die Polizei aus Fürth (Bayern): Dort wurde ein Mann (34) halb tot geschlagen, weil er helfen wollte.
Der Täter, ein 15-jähriger polizeibekannter Schläger, hatte zusammengekrümmt auf dem Bahnsteig gesessen, als Wilhelm K. ihm Hilfe anbot. Die Reaktion: Tritte, Hiebe, wie irre prügelte der polizeibekannte Schläger (Hobby: Karate) auf sein Opfer ein.
Gestern gestand der Hauptschüler die Tat. Sein Tatmotiv: „Ich bin ausgeflippt.“ Im Gegensatz zu den Berliner U-Bahn-Schlägern sitzt er in U-Haft.
Quelle: Bild.de
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30.8.2008 von admin.
Brutaler Schläger prügelt Familienvater ins Koma – Richter liess ihn laufen – Nur 26 Tage später schlug der Täter wieder zu
Ein polizeibekannter Schläger prügelt einen Familienvater zum Invaliden. Trotzdem ließ ihn der Kölner Richter Hans-Werner Riehe (51) laufen.
Gewalttäter Erdinc S. (18): Er prügelte einen Passanten ins Koma und spazierte als freier Mann aus dem Gericht
Nur 26 Tage nach dem milden Urteil schlug Intensivtäter Erdinc S. (18) schon wieder einen Mann krankenhausreif! Was ist das für ein Kuschel-Jurist, den sogar seine Kollegen „Richter Butterweich“ nennen?
Der unfassbare Fall: Gerüstbauer Erdinc S., damals 17 Jahre alt, schlug an Weiberfastnacht 2007 Familienvater Waldemar W. (44) mit solcher Wucht gegen den Kopf, dass dieser rücklings gegen eine Telefonzelle stürzte.
Stirnknochen gebrochen, Schädel aufgerissen! Die vier kleinen Kinder des Opfers standen weinend um den blutenden Körper herum.
Waldemar W. lag einen Monat im Koma. Der ehemalige Ford-Vorarbeiter ist bis heute zu 60 Prozent behindert, kann nicht mehr arbeiten, sein Sprachvermögen ist für immer eingeschränkt.
Am 28. Mai 2008 urteilte Hans-Werner Riehe, seit sechs Jahren Jugendrichter und zuvor Haftrichter am Amtsgericht: kein Gefängnis, keine Geldstrafe, keine Sozialstunden für den Täter!
„Richter Butterweich“ bescheinigte dem muskulösen Erdinc S. eine gute Sozialprognose. Zwar befand er ihn der Körperverletzung für schuldig. Aber nur falls der Koma-Schläger in den folgenden zwei Jahren noch eine Straftat begehen sollte, werde es juristische Konsequenzen geben.
Im Klartext: Der Täter blieb frei! Der Staatsanwalt hatte dreieinhalb Jahre Haft gefordert.
Nur 26 Tage nach dem milden Urteil: An einer Haltestelle suchte Erdinc S. Streit, schlug einen Mann zu Boden. Der kam mit schweren Augenverletzungen in eine Klinik.
Die Polizei konnte Erdinc S. erst jetzt als Täter ermitteln. Diesmal erließ „Richter Butterweich“ Haftbefehl. Warum nicht schon viel früher?
Amtsgerichts-Sprecher Jürgen Mannebeck: „Der Richter konnte damals keine schädlichen Neigungen feststellen. Auch dem Gutachter war es nicht möglich, bei Erdinc dissoziales Verhalten festzustellen. Man wollte damals eine Bewährungszeit abwarten. Richter Riehe hatte ihm ins Gewissen geredet. Er hat sich als unbelehrbar erwiesen, wird dafür zahlen müssen.“
Und dann dieser ungeheuerliche Satz: „Mit einer Prognose liegt man schon mal daneben.“
Wie sehr daneben Richter Butterweich mit seiner Prognose lag, zeigte sich vor knapp drei Wochen erneut: Am Deutzer Bahnhof in Köln griff Erdinc S. grundlos zwei Männer an, schlug und biss sie klinikreif.
Auch dieses Verfahren läuft …
Quelle: Bild.de vom 30.08.2008
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25.8.2008 von admin.
Verteidigt wurde er von Rochus Graf Strachwitz.
Der HU-Ortsverband Marburg hat schon über das erste Verfahren (1) berichtet, in dem ein skandalös konstruierter Meineids-Vorwurf gegenüber dem Amöneburger erhoben wurde. Richter Wolf bezeichnete das ohne hinreichenden Grund wiederaufgenommene Verfahren als ein “Nachtreten” gegen den Justizkritiker und Antifaschisten von Seiten der marburger Staatsanwaltschaft.Trotz angeblich neuer Beweise aufgrund einer illegalen Hausdurchsuchung (2) gebe es keine “sachliche Rechtfertigung” für eine Wiederaufnahme des Verfahrens. Vielmehr wertete Wolf die “sachfremden Erwägungen” des Richters Mirko Schulte, der die Wiederaufnahme eines schon einmal eingestellten Verfahrens zu verantworten hat, als ein Ergebnis verletzter Eitelkeit.Der im Internet anhand von Akten gut dokumentierte Vorgang (3) sei aber durch die Meinungsfreiheit geschützt und könne nicht Anlaß für eine “rechtsstaatsferne Begründung” (4) der Wiederaufnahme sein.Dieses Urteil wertete Dragan Pavlovic, der als Prozeßbeobachter der Humanistischen Union dem Verfahren beiwohnte, als ein “Schuldeingeständnis der Justiz”. Der marburger Staatsanwalt Rainer Franosch hatte ein Verfahren gegen einen Neonazi angeblich auf dem Weg eines Täter-Opfer-Ausgleichs eingestellt, ohne dabei Brosa als Opfer einzubeziehen. Nach dessen Kritik an diesem Vorgehen ließ Franosch Brosa vorladen und unter Eid Angaben zum Zeitpunkt seiner Kenntnis über die Machenschaften des Neonazis machen. Diesen Zeitpunkt der Erlangung sicherer Kenntnisse über die Taten des Neonazis erklärte er dann für falsch und erkannte darin einen Meineid.Seinen Meineids-Vorwurf begründete er zudem mit der Behauptung, Brosa habe weitere Fakten zu diesem Vorgang verschwiegen. Tatsächlich hat aber der Staatsanwalt selbst diese Fakten verschwiegen, indem er das Aktenzeichen eines zuvor eingeleiteten Verfahrens ohne erkennbaren Grund änderte.Den Vorwurf der Lüge – juristisch zum Meineid aufgeblasen – müßte sich also nicht Brosa anziehen, sondern derjenige, der ihm diesen Meineid unterstellt. Richter Wolf hat somit das einzig Richtige getan und diesen unglaublichen Vorwurf vom Tisch gewischt.
Prozeßbericht geschrieben von
Dragan Pavlovic
(1) http://www.hu-marburg.de/homepage/presse/info.php?id=206#pressemitteilung
(2) http://www.richterdatenbank.net/richterdatenbank/Reportagen/164.html
(3) http://www.althand.de/meineid.html
(4) http://www.althand.de/schulte070608.pdf
Die Humanistische Union ist die älteste Bürgerrechtsorganisation in der Bundesrepublik. Seit 1961 hat sie sich unter anderem eingesetzt gegen Notstandsgesetze, menschenunwürdige Verhältnisse in Gefängnissen und Psychiatrie, Paragraph 218 StGB, Berufsverbote, Volkszählung, Einschränkung des Asylrechts und den Lauschangriff. Mit Veranstaltungen, Stellungnahmen, Veröffentlichungen und in enger Zusammenarbeit mit anderen Initiativen, engagierten Einzelpersonen und kritischen Fachleuten mischt sie sich ein, wenn Menschen und Bürgerrechte eingeschränkt werden.
Humanistische Union
OV Marburg
Dragan Pavlovic
Postfach 1232
63659 Nidda
Tel:06402-508932
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25.8.2008 von admin.
Dragan Pavlovic und Franz-Josef Hanke von der HU Marburg haben einen Bericht von den Meineid-Festspielen am 22.8.2008 in Marburg geschrieben. Die Großen Meineid-Festspiele waren nach etwa einer Stunde vorbei. Sobald ich kann, werde ich die juristischen Details erläutern.
Erstaunliche Information über Mirko Schulte: Er war schon Oberlandesrichter. Wie hat er es danach geschafft Amtsrichter zu werden?
(1) Der Richter hat folgenden Eid in öffentlicher Sitzung eines Gerichts zu leisten:
“Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen, so wahr mir Gott helfe. 2″
(2) Der Eid kann ohne die Worte “so wahr mir Gott helfe” geleistet werden.
(3) Der Eid kann für Richter im Landesdienst eine Verpflichtung auf die Landesverfassung enthalten und statt vor einem Gericht in anderer Weise öffentlich geleistet werden.
Ulrich Brosa
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28.7.2008 von admin.

(Justizkritisches Graffito am Marburger Justiz-Palast “FACK you ALLE … FACK OF … Hurensohne…” wahrscheinlich nicht von Joseph Beuys)
Wieder ein Sieg des Rechtsextremismus in Marburg.
Ich war heute um 10 Uhr 30 dabei den Justiz-Palast zu entern, als mir Günther Specht, der Verteidiger Rolf Hepps, entgegen kam. Specht war sehr stolz. Die Verhandlung sei schon vorbei, sagte er. Die Zeugen, die eigentlich geladen werden sollten, seien nicht erschienen. Rolf auch nicht. Der habe schon einen Strafbefehl mit Strafvorbehalt akzeptiert. Specht murmelte etwas von 80 Euro. Specht sagte, er habe vorher an die Staatsanwaltschaft; geschrieben. Die habe seinem Vorschlag zugestimmt. Mit anderen Worten: Die haben mal wieder gedealt. Rolf gilt jetzt nicht als vorbestraft, dafür ist der Strafbefehl zu gering, aber er ist strafrechtlich in Erscheinung getreten.
Einen Strafbefehl zu akzeptieren, auch einen mit Strafvorbehalt, bedeutet ein Geständnis - auch juristisch. Rolf hat allen im Gerichtssaal erklärt, er habe die Ausdrücke, mit denen er beleidigt haben soll, nicht gesagt. Und nun das.
Es ist Schade, dass die Zeugen, die eigentlich geladen werden sollten, nicht aussagen mussten. Ich weiß ungefähr, wer Heck (CDU), Theis (CDU), Herbener (CDU) und Hämer (REPublikaner) sind. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit hätte man nur deren Aussprüche zitieren müssen um dem Landkreis vorzuführen, von welcher Art die heimischen Eliten sind. Eine riesige Chance wurde vertan, weil Rolf sich vom Justiz-Hokuspokus hat einschüchtern lassen.
Rolf hat mir ein paar Wochen vor der Verhandlung gesagt, er wolle, dass alles endlich vorbei sei. Wenn er stirbt, ist für ihn alles endlich vorbei. Vielleicht hätte er vorher dem Justiz-Klüngel ein bisschen die Zähne zeigen können.
Ein kleiner Trost: Mir ist in den letzten Tagen eine wunderbar einfache Theorie der Beugung des polarisierten Lichts (nicht des Rechts) gelungen.
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27.7.2008 von admin.

(Reinrassige Nazi-Propaganda zum Nulltarif - dank Oberstaatsanwalt Jörg)
Hier ist ein Bericht von der Gerichtsverhandlung gegen den Marburger Antifaschisten Rolf Hepp am 7.7.2008 (58 Cs - 2 Js 17464/06).
Das Wichtigste zuerst: Der Prozess soll fortgesetzt werden am
28.7.2008 ab 10 Uhr 30 im
Amtsgericht Marburg Raum 159
Das Zweitwichtigste war der Ausspruch des Amtsanwalts Heinisch am Ende der Verhandlung
“Den Ärger handele ich mir nicht ein!”
Heinisch entstammt der untersten Schicht der Staatsanwaltshierarchie. Er kam als Sitzungsvertreter seines Meisters, des Oberstaatsanwalts Hans Jörg, und befolgte dessen Befehle. Es war Jörg, der diesen Strafprozess gegen den Widerstand eines Marburger Richters, der danach abgelöst wurde, durchgesetzt hat.
Laut Anklageschrift soll Rolf den heimischen Republikaner Hämer als “verdammtes Schwein” und “nazistische Sau” und dessen Parteivorsitzenden Thierau als “altes Arschloch” und “du Schwein” bezeichnet haben. Im Lauf der Verhandlung wurden weitere Ausdrücke erwähnt, z.B. “Faschist”, ohne dass ganz klar wurde, gegen wen sie gerichtet waren. Rolf gesteht nichts.
Ich finde den Ausdruck “nazistische Sau” besonders verwerflich. Er ist nicht nur tiereverachtend, er ist zudem sexistisch. Stellen Sie sich vor, günstige Leserin, sie wären eine Sau und müssten anhören, dass ein Menschen-Mann, der wahrscheinlich Schweine frisst, als “nazistische Sau” bezeichnet wird! Fühlten Sie sich nicht gedemütigt?
Als Zeugen wurden am 7.7. vernommen der Polizeibeamte und Republikaner-Vorsitzende Manfred Thierau, der Polizeibeamte Oliver Benz und Norbert Schüren, der auch einen Posten im öffentlichen Dienst Marburgs hat. Außerdem wurde eine protokollierte Zeugenaussage des CDU-Kreistagsmitglieds Theis verlesen. Am enttäuschendsten und der weiteren Erwähnung nicht wert war SPD-Schüren. Am interessantesten war Benz. Er erzählte, er sei als Dienstgruppenleiter am 13.10.2006 nach 16 Uhr von Thierau angerufen worden: Im Zuschauerraum des Kreistags sei ein Aufstand ausgebrochen. Die CDU-Kreistagsmitglieder Heck und Theis seien als “Faschisten” beleidigt worden. In seiner Zeugenaussage jedoch erklärte Theis, die Ausdrücke seien gegen einen REP-Abgeordneten gerichtet gewesen. Er, Theis, sei an einer Strafverfolgung nicht interessiert.
Die weitere Befragung und Durchsicht der Akte ergab, dass REP-Thierau sich erst als edler Schützer des Rechts der CDU dargestellt hatte. Er und sein REP-Kollege Hämer stellten Strafantrag, als die angeblich beleidigten CDU-Abgeordneten das nicht tun wollten. Thierau hatte den Vorfall im Kreistag maßlos übertrieben. Eindeutig die Unwahrheit sagte Thierau, als er erklärte, Rolfs angebliches Fehlverhalten im Kreistag sei protokolliert worden. Tatsächlich hätte das geschehen müssen, wenn Rolf merklich gestört hätte.
Amtsanwalt Heinisch fällt auf durch seinen enormen Kiefer. Wenn Heinisch spricht, sieht es aus, als wolle er eine Melone mit einem Biss zermalmen. Mit der Kraft dieses Kiefers leugnete Heinisch die Lüge Thieraus.
Der Marburger Justiz-Palast ist in den letzten Monaten beträchtlich umbesetzt worden. Zu den Neuen gehört auch Dr.Otto, der am 7.7. als Richter anwesend war. Otto befand am Ende der Verhandlung, die Schwere des angeblichen Delikts rechtfertige weiteren prozessualen Aufwand nicht. Er schlug die Einstellung des Verfahrens nach § 153a StPO vor. Eine Einstellung dieser Art bedeutet eine faktische, wenn auch geringe Bestrafung Rolfs, die aber juristisch nicht als Bestrafung gilt. Der Verteidiger Rolfs, Günter Specht, stimmte dem zu. Nicht zustimmen wollte jedoch Amtsanwalt Heinisch. Dabei verplapperte er sich:
“Den Ärger handele ich mir nicht ein!”
Es ist der Oberstaatsanwalt Jörg, der Rolfs maximale Bestrafung um jeden Preis will. Wenn es um Straftaten Rechtsextremer, und zwar um eindeutig nachgewiesene geht, verhält Jörg sich umgekehrt. Zum Schutz seiner rechtsextremen Schützlinge begeht OStA Jörg auch eine knallharte Rechtsbeugung. So geschehen im Wolfsangel-Skandal, als Jörg einem Neonazi einen Tatbestandsirrtum bescheinigte und ihn damit straflos hielt. Von einem derartigen Engagement Jörgs darf Rolf natürlich nicht träumen. Rolf ist Antifaschist.
Am 28.7. sollen die CDUler Heck, Theis und Herbener, der Republikaner Hämer und ein(e) Schriftführer(in) des Kreistags als ZeugInnen erscheinen.
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22.7.2008 von admin.

(Bild aus Amöneburg / Hessen vom 2.2.2003)
Neonazi-Totschläger, die es angeblich nur in den neuen Bundesländern gibt, haben in Hessen freie Bahn:
1) Wie am Montag bekannt wurde, soll der Mann bei dem Überfall am Sonntagmorgen am Neuenhainer See bei Homberg (Efze) mit einem Klappspaten und Bierflaschen auf das Mädchen eingeschlagen haben. Die 13-Jährige teilte sich dort mit ihrem Bruder ein Zelt und schlief. Sie befinde sich mittlerweile nicht mehr in Lebensgefahr … Der mutmaßliche Täter habe angegeben, dass er zwar nicht in der lokalen rechtsextremistischen Szene organisiert sei, aber deren Ideen anhänge…
Mitglieder des Sommercamps der Jugendorganisation der Linken [hatten] am Samstag in Schwalmstadt-Treysa gegen rechte Gewalt demonstriert…
2) Die hessische Linke sprach am Montag von “vermummten Neonazis”. Pressesprecher Achim Kessler äußerte sich “zutiefst erschüttert über diesen brutalen Angriff” und wies Ministerpräsident Roland Koch (CDU) eine “indirekte Mitverantwortung” zu…
3) Der Sprecher des hessischen Innenministeriums, Thorsten Neels, kritisierte den Landesverband der Linken für seine Informationspolitik. Man sei “äußerst irritiert” darüber, dass der Verband bereits vor der Staatsanwaltschaft über den Fall berichtet habe…
Der Vorfall war Spiegel-Online endlich einmal wichtig genug um einen Artikel darüber zu veröffentlichen. Mehr Infos sind bei antimanifest zu holen.
Der Bericht enthält die drei ständigen Zutaten der hessischen Politik:
1) Gewalttätige Kriminelle von der rechtsextremen Kante.
2) Parteibonzen, die meinen, sie müssten sich beim übelsten Mob anbiedern, weil sie wie der GröFaZ große Herrscher werden möchten.
3) Bonzen aus dem gleichen Rudel, die vertuschen, was in Hessen wirklich geschieht.
In Treysa sind die politischen Verhältnisse besonders fürchterlich. Die Reichspogromnacht begann dort einen Tag früher als im restlichen deutschen Reich (H.Bambey u.a.: Heimatvertriebene Nachbarn, ISBN 3-924 296-07-3). Dort hat sich seit 1938 nicht viel verändert.
Der Staatsanwalt Zmyj-Köbel ist Kommunalpolitiker der CDU in Treysa.
Ulrich Brosa
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24.6.2008 von admin.
Da ich schon länger nichts mehr zu meinem Prozess gegen die ARGE Deggendorf berichtete habe, hier ein kurzer Zwischenstand.
Zuerst wars immer noch das übliche hin und her Spiel. Das Gericht versuchte durch gegenseitige Stellungnahmen die Sache durch Erschöpfung oder Vergleich zu einigen. Es folgten kürzere und längere Schriftsätze, aber die ARGE bleibt weiterhin hart.
Da ich mich selbst verteidige, habe ich mittlerweile Akteneinsicht bekommen. Die Akte habe ich ausgewertet und auch einige ungereimtheiten entdeckt und diese dem Gericht mitgeteilt.
Die Arbeitsagentur führte in ihrer Gegenvorstellung keine Stellungnahme zu meinen Beschwerde Punkten !
Nachdem ich dem Gericht mitgeteilt habe, keine weitere Stellungnahme abzugeben, hat der Richter/in eine erneute ärztliche Akteneinsicht verfügt. Die Formulare habe ich zurückgesandt.
Aus Erfahrung mit dem Arzt weis ich aber, dass dieser wieder nicht weiterhelfen wird. Ich seh es schon kommen das ich die Klage zurücknehmen muss. Noch ist nicht alles Instanzen Ende!
Ich warte jetzt mal auf den Ärztlichen Teil.
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22.6.2008 von admin.
RECHTSBEUGUNG UND STRAFVEREITELUNG IM AMT AKUTELL
Ein Stalker, durch Aufnahmen einer Überwachungskamera überführt, gestand, dass die Aufnahmen ihn zeigen. Nichtsdestoweniger gab Strafrichter Eckart Laudi ein anthropologisches Gutachten in Auftrag. Das unprofessionelle Gutachten, aus dem nichts ablesbar ist - auch keine Zweifel an der Richtigkeit des Geständnisses -, wurde von Joachim Filmer, dem Nachfolger Laudis, missbraucht um Geständnis und andere Beweismittel vergessen zu machen. Filmer sprach den Stalker wegen Mangels an Beweisen wahrheitswidrig frei. Die Kosten des Verfahrens haben die Steuerzahler zu tragen. (5 Js 4361/03 StA Marburg)
HIER GEHTS WEITER: http://www.althand.de/pinkel.html
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23.5.2008 von admin.
Rolf Schälike hat von einer Verhandlung gegen Marcel Bartels im Landgericht Köln berichtet. Kläger war ein Mensch namens Tobias Huch, mit dem ich nicht gern bekannt wäre. Dieser hatte an mein-parteibuch.com E-Mails geschickt, mit denen er dem Inhaber dieser Domain strafrechtliche Verfahren und Abmahnungen androhte, und zwar auf eine meines Erachtens höchst unqualifizierte Weise. Ich hätte derartige E-Mails auch als Angriffe empfunden, gegen die man sich am besten wehrt, indem man sie veröffentlicht; soll die Öffentlichkeit entscheiden, ob an Huchs Vorwürfen etwas dran ist! So geschah es auf mein-parteibuch.com. Doch eine solche Öffentlichkeit wollte Huch nicht. Er ließ vom Landgericht Köln dem Marcel Bartels verbieten diese E-Mails zu veröffentlichen.
Bartels ist zwar Eigentümer der Domain mein-parteibuch.de, nicht aber Eigentümer von mein-parteibuch.com. Er lehnt es deshalb ab auf irgendwelche einstweiligen Verfügungen zu reagieren, die mein-parteibuch.com betreffen; ihm fehlt, wie die Juristen sagen, die Passiv-Legitimation.
Die 27. Zivilkammer des Landgerichts Köln, angeführt von der vorsitzenden Richterin Reske, will die Sache möglichst schnell vom Tisch werfen, offenbar zu Lasten von Bartels. Kurzer Prozess - wenig Öffentlichkeit. Wir werden erleben, wie das gelingt (27 O 157/08 LG Köln).
Copyright: BLOEGI - Dr. Urlich Brosa (http://bloegi.wordpress.com/)
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16.5.2008 von admin.
Das deutsche Vereinswesen, an dem die Welt genesen soll, wird vielleicht am besten von den Autoren der Fernseh-Serie Hausmeister [Dieter] Krause verstanden:
Der Dackelclub KTC (Kölner Teckel Club) 1881 e.V. ist Dieters einziges Hobby. Entsprechend lässt er alles stehen und liegen, wenn die Pflicht zur Clubsitzung ruft oder ein sonstiges Anliegen seiner Dackelkameraden sein Erscheinen verlangt.
Der Club selbst ist sehr militaristisch aufgebaut und im Allgemeinen eine bitterböse Satire auf die sprichwörtliche deutsche Vereinsmeierei. So müssen Mitglieder („Kameraden“), die das Wort ergreifen, sich erheben und stramm stehen; selbstverständlich nur nach vorheriger Genehmigung durch den Präsidenten. Bei den Clubsitzungen herrscht Uniformpflicht, diese sind mit Orden für Verdienste um den Dackel und sonstigen Auszeichnungen vollgehängt. Das Clubleben ist geprägt von militaristischem Zeremoniell, angefangen vom Befehlston („Die ganze Dackelrotte: Sitz!“), über Einmärsche mit Trommelbegleitung bis hin zum rituellen Aufsagen von Credos („Alles für den Dackel…“) und Absingen von Liedern, wobei letztere starke Parallelen zum Nationalsozialismus aufweisen; so basiert das Dackellied „Die Schnauze hoch, die Leine straff gezogen“ auf derselben Melodie wie das Horst-Wessel-Lied und auch die textliche Nähe ist kaum zu übersehen. An den Nationalsozialismus erinnern auch die Dienstgrade im Dachverband des Dackelclubs; hier gibt es beispielsweise einen Gauleiter und einen Oberrudelführer. Hin und wieder fallen Äußerungen die an den Nationalsozialismus erinnern. („In Stalingrad war’s kälter!“)
“Hausmeister Krause” ist zum Lachen. Insgesamt sind aber die KTCs 1881 viel gefährlicher als autonome Nationalisten und NPD zusammen, weil von den KTCs 1881 zehntausende existieren.
Die Versuchung die vielen Nazis, die es in Deutschland gibt, besoffen und damit noch dümmer zu machen, als sie sowieso sind, ist riesig. Betrunkenen Dummköpfen ist das bisschen Geld, das sie noch haben, leichter aus den Taschen zu ziehen als sagenhaft reichen Baronen Rothschilds. Constaple und Thor Steinar haben so fette Beute gemacht.
Die Brauerei Braugold (nicht Braungold) hat das Bier 1888 kreiert. Endlich hat sich eine Bündnisgrüne darüber empört, allerdings aus Thüringen. Am 14.05.2008 bekam ich folgende E-Mail:
Vielleicht hat jemand ja die Muße, der Sonntagszeitung mal zu schreiben…
Ich staple bald die Beschimpfungen aufrechter Deutscher, die mich seitdem erreichen…
Zur Info nochmal meine PM dazuHerzlichst
AstridPressemitteilung 111-08
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Thüringen
9. Mai 2008Grüne halten Logo der neuen Biermarke von Braugold für absolut ungeeignet
Astrid Rothe-Beinlich: Mehr Taktgefühl bei der Logo-Suche wäre angebracht gewesen!Seit dem 1. April 2008 prangt uns die Anzeige der neuen Biermarke von Braugold, “18achtundachtzig”, in Haltestellen, in Zeitungen und von anderen Werbeplattformen sozusagen “aufgefrischt” entgegen. Auf Nachfrage bei der Geschäftsführung wird verkündet, dass sie sich trotz ihrer Recherchen im Vorfeld für das Logo entschieden hat.
Dazu erklärt Astrid Rothe-Beinlich, Landessprecherin der Thüringer Bündnisgrünen:
“Es ist schon sehr verwunderlich, dass sich die Firma Braugold trotz Vorrecherchen für dieses irreführende Logo entschieden hat, um damit “neue Frische” in die Bierlandschaft zu bringen. Mag das Jahr 1888 für Braugold ein prägendes sein, so hätte man sich doch nicht vor der Tatsache verschließen dürfen, dass genau diese Zahlen für Rechtsextremisten als Zahlencode dienen.
Oft werden im rechtsextremen Milieu Zahlencodes verwendet, um Begriffe, die strafrechtlich verfolgt werden zu verschlüsseln. Diese werden meist in Motiven für T-Shirts, Emblemen, Gruppen- oder Bandnamen verwendet. Oft symbolisieren die Zahlen bestimmte Buchstaben im Alphabet.
Die Zahlen “18″ und “88″ stehen für “AH” und “HH”, womit in der rechten Szene “Adolf Hitler” und “Heil Hitler” verschleiert werden soll. Die Zahl “18″ wird bei Rechtsextremen oft für T-Shirt-Motive benutzt, man findet diese aber auch bei Organisationsnamen wie z.B. “Combat 18″ oder bei der Band “Sturm 18″.
Gerade vor diesem Hintergrund finden wir es mindestens bedenklich, wenn nicht sogar höchst fahrlässig, dass sich Braugold ausgerechnet für dieses Logo entschieden hat. Und das in Thüringen, in dem Land, in dem die NPD im Moment dabei ist, die Demokratie zu unterwandern und sich für 2009 als Ziel gesetzt hat, in den Landtag einzuziehen.
Deshalb fordern BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Thüringen Braugold dazu auf, diese Marke aus dem Verkehr zu ziehen oder sich mindestens für ein anderes Logo zu entscheiden, um den Nazis keinerlei Möglichkeit zur Anknüpfung und zur Beachtung zu gewährleisten! Wir empfehlen dies auch im Hinblick auf den möglichen Schaden, den Braugold mit dieser Biermarke nehmen könnte.”
Wenn ich an die hessischen Grünen denke, werde ich neidisch.
Copyright: BLOEGI - Dr. Urlich Brosa (http://bloegi.wordpress.com/)
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14.5.2008 von admin.
Während eines Mordprozesses gegen Mitglieder der Rockergruppe Bandidos am Landgericht Münster hat eine Polizistin (38) ihre Pistole auf der Gerichtstoilette liegen lassen. Die Finderin machte Polizisten im Gerichtsgebäude auf den Fund aufmerksam. So konnte die Waffe an die Besitzerin zurückgegeben werden. Der Prozess gegen die Rocker findet unter verschärften Sicherheitsvorkehrungen und mit großer Polizeipräsenz statt. Münsters Polizeipräsident Hubert Wimber bedankte sich ausdrücklich bei der Finderin der Waffe. Er habe eine sofortige Untersuchung angeordnet, die klären solle, wie es zum Liegenlassender Waffe kommen konnte. Die Beamtin wurde ermahnt.
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14.5.2008 von admin.
Wie versprochen habe ich das Schreiben nun eingescannt und unter dem Menüpunkt “Petitionen” veröffentlicht.
Es kann auch direkt hier abgerufen werden:
Stellungnahme wird eingeholt Klicken Sie darauf, um das PDF File zu öffnen
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13.5.2008 von admin.

Mehr Sicherheit im unbaren Zahlungsverkehr wird durch ein neues computergestütztes System der Polizei gegen den Missbrauch von gestohlenen ec-Karten erreicht. KUNO (Kriminalitätsbekämpfung im unbaren Zahlungsverkehr unter Nutzung nichtpolizeilicher Organisationsstrukturen) ist ein freiwilliges System der Polizeibehörden und der Wirtschaft. Ziel ist, Betrugsfälle im kartengestützten Zahlungsverkehr zu reduzieren.
Nach dem Verlust Ihrer Debitkarte (ec-Karte) sollten Sie diese nicht nur bei Ihrer Bank sperren lassen, sondern auch bei der Polizei als gestohlen melden! Die Polizei meldet dann die Daten Ihrer abhanden gekommenen Debitkarte (Bankleitzahl, Kontonummer und Kartenfolgenummer) dem Kooperationspartner des Einzelhandels. Von dort werden diese Daten an die dem KUNO-Sperrsystem angeschlossenen Einzelhandelsgeschäfte weitergeleitet. Nur so ist Ihre Karte auch für das Lastschriftverfahren (Bezahlen mittels Karte plus Unterschrift) gesperrt!
Um das Kassenpersonal und Gewerbetreibende umfassend über das neue System zu informieren, hat die Polizeiliche Kriminalprävention in Zusammenarbeit mit dem Hauptverband des Einzelhandels (HDE) ein Merkblatt erarbeitet, das hier kostenlos heruntergeladen werden kann.
KUNO_Merkblatt Gewerbe-Handel.pdf
Darüber hinaus wurde ein Aufkleber entwickelt, der auf das neue Verfahren hinweist und potenzielle Täter abschrecken soll.
Weitere Informationen zum Zahlungskartenbetrug finden Sie hier. Zudem ist das Faltblatt “Vorsicht Karten-Tricks!” bei jeder Polizeidienststelle erhältlich. Es enthält Sicherheitstipps vom “Schutz vor Kartenverlust” über “Umgang mit der PIN” bis hin zum sicheren Online-Banking.
Pressemitteilung zum Auftakt der Kampagne in Baden-Württemberg…
Weitere Details zum KUNO-Sperrdienst finden Sie hier…
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13.5.2008 von admin.
Düsseldorf (ots) - Von Reinhold Michels
Die geänderten Pläne der großen Koalition zur strafrechtlichen Bewertung sexueller Aktivitäten Jugendlicher zeugen von rechtspolitischer Klugheit und entwicklungspsychologischem Verständnis für die Eigenheiten von Teenagern in ihrer sexuellen Such- und Findungsphase. Die Korrekturen belegen zudem, dass der Bundestag als Gesetzgeber fähig ist, eine übers Ziel schießende, das EU-Soll übererfüllende Berliner Exekutive zu korrigieren. Es bleibt also dabei, dass die Kino-Logen-Liebelei zwischen einem Siebzehnjährigen und einer Sechzehnjährigen, zu der sich Letztere durch welche geschickten, dem Augenblick und der Natur geschuldeten Avancen auch immer hat verleiten lassen, für den Stürmer und Dränger strafrechtlich folgenlos bleibt. Was Eltern nicht wissen müssen, geht die Justiz erst recht nichts an. Eine Sache für den Staatsanwalt würden Intimitäten erst dadurch, wenn der Siebzehnjährige mit krimineller Energie, etwa durch Drohung mit einem empfindlichen Übel (Tatbestandsmerkmal der Nötigung) Gefügigkeit erzielt hätte. Sobald die sexuelle Aktivität zuhälterisch motiviert ist, verdient sie auch dann kein Pardon, wenn sie von einem Minderjährigen, aber bereits Strafmündigen, also einem 14- bis 17-Jährigen ausgeht.
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12.5.2008 von admin.
Der Richter Dr. Carsten Paul im Landgericht Marburg hat den blinden Rentner Lubomir Ivancik am 9.5.2008 wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte zu 40 Tagessätzen a 25 Euro verurteilt. Lubo soll zwei Drittel der Verfahrenskosten bezahlen. Der Richter Edgar Krug im Amtsgericht Marburg hatte Lubo in erster Instanz zu 60 Tagessätzen a 30 Euro verurteilt. Paul begründete die Minderung der Strafe mit Lubos verminderter Schuldfähigkeit (2 Ns 4 Js 13184/06).
Ich habe Paul mit Interesse beobachtet. Er ist im Marburger Justiz-Palast neu und nicht so tumb wie die meisten einheimischen RichterInnen. Anders als Krug hat Paul keinen Versuch gemacht Lubo einen Pflichtverteidiger zu verweigern. Anders als Harro Marschall von Bieberstein ist Paul nicht so töricht general-präventive Bestrafungen zu verhängen. Die general-präventiven oder exemplarischen oder abschreckenden Bestrafungen sind Kennzeichen totalitärer Regimes, so dass ein Richter, der jetzt damit ankommt, sich als Erbe der Firma Freisler darstellt. Was die Urteilsbegründung betrifft, will ich die geschriebene abwarten. Die mündliche ist nichts wert.
Die Verhandlung am 9.5.2008 wurde durch zwei Lichtgestalten verklärt.
Der eine Lichtblick war Lubos Psychiater Dr. Ulrich Schu (keine Ironie!). Schu war wahrscheinlich der einzige Zeuge, der in diesem Prozess nicht log. Zugleich brachte er es fertig Lubo nicht gegen das Schienbein zu treten. Schu erklärte, Herr Ivancik leide seit der Trennung von seiner Tochter im Jahr 2003 an einer “depressiven Reaktion”, die “Krankheitswert” habe. Herr Ivancik sei eine “besondere Persönlichkeit mit äußerst starkem Willen”. Er habe ein “eigenständiges und oftmals sehr festliegendes Urteil” und “könne seine Erregung nicht immer kontrollieren”. Schu schloss eine “Störung” jedoch aus. Schu sagte zum Schluss: “Ich hoffe, dass die Polizeibeamten seine [Lubos] Blindheit nicht genutzt haben um ihn zu übertölpeln, zu überraschen oder zu hintergehen. Dann wäre eine Reaktion möglich gewesen, in der ihm [dem Lubo] nicht möglich war Recht zu erkennen.” Das ist der Schlüsselsatz des gesamten Prozesses. Schu war bei der Verhandlung am 17.4.2008 nicht dabei. Er weiß nicht, dass die Polizeibeamten zugaben Lubo mit einer Lüge übertölpelt zu haben.
Die andere Lichtgestalt war Staatsanwältin Dr. Catrin Finge. In den Pausen zog sie ihren Justiz-Kittel aus. Sie stöckelte unüberhörbar durch den Justiz-Palast und zeigte, was sie hat. Wer sich sonst vor Oberstaatsanwalt Willanzheimer, dem leitenden Oberstaatsanwalt Koeppen und dem Glatzen-Geschwader der Richterschaft ekeln muss, fühlt sich bei Staatsanwältin Finge wie der Dschihadist im Paradies. Sie ist ein bisschen dick und bietet daher besondere haptische Reize. Immer wenn sie an Lubo vorbeiging, habe ich gezischt: “Los, Lubo! Ran!”, damit Lubo durch Betasten Tatsachen feststellen und ein revisionsfestes Urteil fällen kann.
Die Umbesetzungen im Marburger Justiz-Palast während der letzten Monate sind beträchtlich.
Copyright: BLOEGI - Dr. Urlich Brosa (http://bloegi.wordpress.com/)
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