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Meineidiges Urteil des Amtsrichters Mirko Schulte aufgehoben

Dieser Eintrag stammt von admin Am 25.8.2008 @ 11:41 In Interessant, Justiz | Keine Kommentare

Dragan Pavlovic und Franz-Josef Hanke von der HU Marburg haben einen [1] Bericht von den Meineid-Festspielen am 22.8.2008 in Marburg geschrieben. Die [2] Großen Meineid-Festspiele waren nach etwa einer Stunde vorbei. Sobald ich kann, werde ich die juristischen Details erläutern.

Erstaunliche Information über [3] Mirko Schulte: Er war schon [4] Oberlandesrichter. Wie hat er es danach geschafft Amtsrichter zu werden?

[5] § 38 Deutsches Richtergesetz

(1) Der Richter hat folgenden Eid in öffentlicher Sitzung eines Gerichts zu leisten:

“Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen, so wahr mir Gott helfe. 2″

(2) Der Eid kann ohne die Worte “so wahr mir Gott helfe” geleistet werden.

(3) Der Eid kann für Richter im Landesdienst eine Verpflichtung auf die Landesverfassung enthalten und statt vor einem Gericht in anderer Weise öffentlich geleistet werden.

Ulrich [6] Brosa


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[1] Bericht von den Meineid-Festspielen: http://www.hu-marburg.de/homepage/justiz/info.php?id=684#text
[2] Großen Meineid-Festspiele: http://bloegi.wordpress.com/2008/08/02/einladung-zu-den-grosen-meineid-festspiel
en/

[3] Mirko Schulte: http://www.althand.de/schulte.html
[4] Oberlandesrichter: http://www.vaeternotruf.de/oberlandesgericht-brandenburg.htm
[5] § 38 Deutsches Richtergesetz: http://norm.bverwg.de/jur.php?drig,38
[6] Brosa: http://www.althand.de/meineid.html

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