Archiv der Kategorie Justiz

Motto Politik/Bürokratie : Wir machen alles, außer ehrlich! © bruno

LINKTIPP:
http://www.kassensturz-jetzt.de/

Typisch Beamter ? Typisch Politiker ? Die Regel oder gibt es noch Ausnahmen ?
Wieso mein Vater völlig vereinsamt sterben mußte und wie dies mit der ARGE zusammenhängt.
Wie ging Politiker/Beamter mit seinen Bürgern und “Kunden” um ?

Stellenverhinderung durch ARGE über 20.000,- ALG-II vergeudet - Fallmanagerin verweigert Informationen für Vorstellungsgespräch über 8.000,- ALG-II vergeudet - Sie verhängt als Ausgleich nun Sanktionen.
Geht es eigentlich noch schlimmer ?

Wer kann sich vorstellen, dass eine Strafanzeige eingestellt wird, weil es lt. Staatsanwaltschaft nicht strafbar sein soll, Kopien einer Vollmacht vorzulegen, obwohl man nicht im Besitz des Originals ist; das ein Anwalt die Hinterblieben und das Gericht über den Gesundheitszustand des Mandanten bei seinem Besuch belügt und trotzdem nichts geschieht, usw. Mehr weiter unten. Ich schüttle immer mehr mit dem Kopf.

+++ Vor 1.000 Jahren : “Wir müssen unsere Befehle ausführen!” +++ Heute : “Wir müssen den Anweisungen unserer Vorgesetzten gehorchen! Wir sind nicht zuständig! Wir machen alles, außer ehrlich!” +++ Wo ist der Unterschied ?
Vom Grundgesetz zum Meineid ?
(hier klicken) +++
Stellensabotage durch ARGE Breisgau-Hochschwarzwald seit Juli 05 = Mindestschaden für den Steuerzahler : € 24.890,-
Sabotage durch Fallmanagerin seit Feb. 07 Mindestschaden € 12.445,-
(Stand Sep. 08 - 655 €/Mon. - Erster Arbeitsplatz zum 01.08.05 sabotiert - weitere folgten - Aufklärung wird verweigert)

Neuer Prozess wegen irrem Jugendstrafrecht - Mordprozess neu aufgerollt, weil die Mama des Täters (16) nicht das letzte Wort hatte

Von OLIVER LÖHR

Zwei junge Männer folterten eine Putzfrau tot. Nach sieben Prozessmonaten, zwölf Verhandlungstagen, 33 Zeugen, vier Sachverständigen und neun Gutachten verhängte das Landgericht Erfurt Höchststrafen!

Doch jetzt muss der gesamte Prozess neu verhandelt werden – nur weil die Mutter eines jugendlichen Angeklagten nicht das letzte Wort hatte …

IRRSINN JUGENDSTRAFRECHT!

Rückblende, November 2006. Putzfrau Claudia M. († 25) wurde tot in einem Hinterhof in Erfurt (Thüringen) entdeckt. Wenige Tage später hatte die Polizei die Täter Mario O. (zur Tatzeit 26) und Oliver W. (16) ermittelt. Sie hatten die Frau über Stunden misshandelt, mit einer Nähnadel gefoltert, getreten und vergewaltigt.

Mario O., der die Tat gestand, wurde wegen Mordes zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Gegen seinen Komplizen Oliver W. wurde nach Jugendrecht verhandelt. Er stritt alles ab, bekam neun Jahre und neun Monate – knapp unter der Höchststrafe von zehn Jahren. Seine Anwälte legten gegen das Urteil Revision ein.

Der Bundesgerichtshof brauchte nicht lange zu prüfen und entschied: Der Prozess gegen den Jugendlichen Oliver W. muss neu verhandelt werden – aus formellen Gründen!

 

Ulrich Drews, Sprecher des Erfurter Landgerichtes, erklärt: „Im Jugendrecht muss nicht nur dem Angeklagten, sondern auch dem Erziehungsberechtigten die Gelegenheit auf das letzte Wort gegeben werden.“ Der Angeklagte Oliver W. hatte die Möglichkeit, sich zu äußern – seine Mutter nicht.

Ab 15. September verhandelt eine andere Kammer den Fall. Drews: „Der Prozess wird komplett neu durchgeführt. Auch alle Zeugen und Gutachter werden noch einmal vor Gericht befragt.“

Was sagt das Erfurter Gericht zu der Justizpanne? Der Sprecher: „Die Sache ist ärgerlich. Mehr möchten wir dazu nicht sagen.“

Quelle: Bild.de

Wieder so ein unfassbarer Justizskandal - Ihr Opfer ist gelähmt … und die U-Bahn-Schläger laufen frei rum!

Justizskandal: Opfer gelähmt - U-Bahn Schläger freiJustizskandal: Opfer gelähmt - U-Bahn-Schläger frei

Von J. BERGMANN u. M. LUKASCHEWITSCH

Sie lachen, sie scherzen, sie schlendern lässig aus dem Gerichtssaal. Haben diese Männer überhaupt kein Gewissen?

Die beiden Deutsch-Türken Metin D. (37) und Yasser G. (35) sollen Anfang 2007 auf einem Berliner U-Bahnhof einen Mann (36) brutal zusammengeschlagen haben! Issa T., das Opfer, liegt noch immer im Krankenhaus – zu 80 Prozent gelähmt!

Seine kleine Tochter Melissa (4) kann Issa T. nicht mehr in die Arme schließen. Der dramatische Befund: „Seine Lebenserwartung hat sich durch die Verletzungen dramatisch verschlechtert“, so Neurologin Andrea H. (50), die Issa T. behandelt. „Er kann sich nicht alleine ernähren. Ohne fremde Hilfe würde er verhungern.“

Unfassbar: Die Schläger durften das Gericht verlassen!

Dabei drohen ihnen wegen schwerer Körperverletzung bis zu zehn Jahren Haft. Warum laufen sie trotzdem frei herum? Justizsprecher Michael Grunwald (39): „Die beiden haben sich nach der Öffentlichkeitsfahndung damals der Polizei gestellt. Der Haftgrund Fluchtgefahr entfällt somit.“

Doch die Tat ist beispiellos brutal. Die Staatsanwaltschaft ist sicher: Metin D. und Yasser G. stießen Issa T. aus der U-Bahn, hetzten ihn wie ein Tier über den Bahnsteig, traten ihm mit einem Karatesprung in den Rücken. Ein Zeuge: „Ich werde das nie vergessen, wie der Mann mit dem Kopf auf den Boden krachte. Er röchelte nur noch, die Augen traten hervor.“

Einen weiteren Fall von brutaler Gewalt in der U-Bahn meldet die Polizei aus Fürth (Bayern): Dort wurde ein Mann (34) halb tot geschlagen, weil er helfen wollte.

Der Täter, ein 15-jähriger polizeibekannter Schläger, hatte zusammengekrümmt auf dem Bahnsteig gesessen, als Wilhelm K. ihm Hilfe anbot. Die Reaktion: Tritte, Hiebe, wie irre prügelte der polizeibekannte Schläger (Hobby: Karate) auf sein Opfer ein.

Gestern gestand der Hauptschüler die Tat. Sein Tatmotiv: „Ich bin ausgeflippt.“ Im Gegensatz zu den Berliner U-Bahn-Schlägern sitzt er in U-Haft.

 

Quelle: Bild.de

Richter Butterweich - Gericht: „Man kann doch mal daneben liegen“

 Richter Butterweich: Hans-Werner Riehe ließ brutalen Schläger laufen 

Brutaler Schläger prügelt Familienvater ins Koma – Richter liess ihn laufen – Nur 26 Tage später schlug der Täter wieder zu

Von Josef LEY und JOACHIM BRÜCHER

Ein polizeibekannter Schläger prügelt einen Familienvater zum Invaliden. Trotzdem ließ ihn der Kölner Richter Hans-Werner Riehe (51) laufen.

Gewalttäter Erdinc S.

Gewalttäter Erdinc S. (18): Er prügelte einen Passanten ins Koma und spazierte als freier Mann aus dem Gericht

Nur 26 Tage nach dem milden Urteil schlug Intensivtäter Erdinc S. (18) schon wieder einen Mann krankenhausreif! Was ist das für ein Kuschel-Jurist, den sogar seine Kollegen „Richter Butterweich“ nennen?

Der unfassbare Fall: Gerüstbauer Erdinc S., damals 17 Jahre alt, schlug an Weiberfastnacht 2007 Familienvater Waldemar W. (44) mit solcher Wucht gegen den Kopf, dass dieser rücklings gegen eine Telefonzelle stürzte.

Stirnknochen gebrochen, Schädel aufgerissen! Die vier kleinen Kinder des Opfers standen weinend um den blutenden Körper herum.

Waldemar W. lag einen Monat im Koma. Der ehemalige Ford-Vorarbeiter ist bis heute zu 60 Prozent behindert, kann nicht mehr arbeiten, sein Sprachvermögen ist für immer eingeschränkt.

Am 28. Mai 2008 urteilte Hans-Werner Riehe, seit sechs Jahren Jugendrichter und zuvor Haftrichter am Amtsgericht: kein Gefängnis, keine Geldstrafe, keine Sozialstunden für den Täter!

„Richter Butterweich“ bescheinigte dem muskulösen Erdinc S. eine gute Sozialprognose. Zwar befand er ihn der Körperverletzung für schuldig. Aber nur falls der Koma-Schläger in den folgenden zwei Jahren noch eine Straftat begehen sollte, werde es juristische Konsequenzen geben.

Im Klartext: Der Täter blieb frei! Der Staatsanwalt hatte dreieinhalb Jahre Haft gefordert.

Nur 26 Tage nach dem milden Urteil: An einer Haltestelle suchte Erdinc S. Streit, schlug einen Mann zu Boden. Der kam mit schweren Augenverletzungen in eine Klinik.

Die Polizei konnte Erdinc S. erst jetzt als Täter ermitteln. Diesmal erließ „Richter Butterweich“ Haftbefehl. Warum nicht schon viel früher?

Amtsgerichts-Sprecher Jürgen Mannebeck: „Der Richter konnte damals keine schädlichen Neigungen feststellen. Auch dem Gutachter war es nicht möglich, bei Erdinc dissoziales Verhalten festzustellen. Man wollte damals eine Bewährungszeit abwarten. Richter Riehe hatte ihm ins Gewissen geredet. Er hat sich als unbelehrbar erwiesen, wird dafür zahlen müssen.“

Und dann dieser ungeheuerliche Satz: „Mit einer Prognose liegt man schon mal daneben.“

Wie sehr daneben Richter Butterweich mit seiner Prognose lag, zeigte sich vor knapp drei Wochen erneut: Am Deutzer Bahnhof in Köln griff Erdinc S. grundlos zwei Männer an, schlug und biss sie klinikreif.

Auch dieses Verfahren läuft …

Quelle: Bild.de vom 30.08.2008

Schuldeingeständnis der Justiz - Richter Wolf zog die Reissleine

Prozeßbericht: Der Versuch, einen international renommierten Physiker wiederholt des Meineids schuldig zu sprechen, ist vorerst gescheitert. Am Freitag (22. August) stellte das Landgericht Marburg erneut das Verfahren gegen Dr. Ulrich Brosa auf Staatskosten ein.

Verteidigt wurde er von Rochus Graf Strachwitz.
Der HU-Ortsverband Marburg hat schon über das erste Verfahren (1) berichtet, in dem ein skandalös konstruierter Meineids-Vorwurf gegenüber dem Amöneburger erhoben wurde. Richter Wolf bezeichnete das ohne hinreichenden Grund wiederaufgenommene Verfahren als ein “Nachtreten” gegen den Justizkritiker und Antifaschisten von Seiten der marburger Staatsanwaltschaft.
Trotz angeblich neuer Beweise aufgrund einer illegalen Hausdurchsuchung (2) gebe es keine “sachliche Rechtfertigung” für eine Wiederaufnahme des Verfahrens. Vielmehr wertete Wolf die “sachfremden Erwägungen” des Richters Mirko Schulte, der die Wiederaufnahme eines schon einmal eingestellten Verfahrens zu verantworten hat, als ein Ergebnis verletzter Eitelkeit.Der im Internet anhand von Akten gut dokumentierte Vorgang (3) sei aber durch die Meinungsfreiheit geschützt und könne nicht Anlaß für eine “rechtsstaatsferne Begründung” (4) der Wiederaufnahme sein.Dieses Urteil wertete Dragan Pavlovic, der als Prozeßbeobachter der Humanistischen Union dem Verfahren beiwohnte, als ein “Schuldeingeständnis der Justiz”. Der marburger Staatsanwalt Rainer Franosch hatte ein Verfahren gegen einen Neonazi angeblich auf dem Weg eines Täter-Opfer-Ausgleichs eingestellt, ohne dabei Brosa als Opfer einzubeziehen. Nach dessen Kritik an diesem Vorgehen ließ Franosch Brosa vorladen und unter Eid Angaben zum Zeitpunkt seiner Kenntnis über die Machenschaften des Neonazis machen. Diesen Zeitpunkt der Erlangung sicherer Kenntnisse über die Taten des Neonazis erklärte er dann für falsch und erkannte darin einen Meineid.Seinen Meineids-Vorwurf begründete er zudem mit der Behauptung, Brosa habe weitere Fakten zu diesem Vorgang verschwiegen. Tatsächlich hat aber der Staatsanwalt selbst diese Fakten verschwiegen, indem er das Aktenzeichen eines zuvor eingeleiteten Verfahrens ohne erkennbaren Grund änderte.Den Vorwurf der Lüge – juristisch zum Meineid aufgeblasen – müßte sich also nicht Brosa anziehen, sondern derjenige, der ihm diesen Meineid unterstellt. Richter Wolf hat somit das einzig Richtige getan und diesen unglaublichen Vorwurf vom Tisch gewischt.

Prozeßbericht geschrieben von
Dragan Pavlovic

(1) http://www.hu-marburg.de/homepage/presse/info.php?id=206#pressemitteilung
(2) http://www.richterdatenbank.net/richterdatenbank/Reportagen/164.html
(3) http://www.althand.de/meineid.html
(4) http://www.althand.de/schulte070608.pdf

Die Humanistische Union ist die älteste Bürgerrechtsorganisation in der Bundesrepublik. Seit 1961 hat sie sich unter anderem eingesetzt gegen Notstandsgesetze, menschenunwürdige Verhältnisse in Gefängnissen und Psychiatrie, Paragraph 218 StGB, Berufsverbote, Volkszählung, Einschränkung des Asylrechts und den Lauschangriff. Mit Veranstaltungen, Stellungnahmen, Veröffentlichungen und in enger Zusammenarbeit mit anderen Initiativen, engagierten Einzelpersonen und kritischen Fachleuten mischt sie sich ein, wenn Menschen und Bürgerrechte eingeschränkt werden.
Humanistische Union
OV Marburg
Dragan Pavlovic
Postfach 1232
63659 Nidda
Tel:06402-508932

Meineidiges Urteil des Amtsrichters Mirko Schulte aufgehoben

Dragan Pavlovic und Franz-Josef Hanke von der HU Marburg haben einen Bericht von den Meineid-Festspielen am 22.8.2008 in Marburg geschrieben. Die Großen Meineid-Festspiele waren nach etwa einer Stunde vorbei. Sobald ich kann, werde ich die juristischen Details erläutern.

Erstaunliche Information über Mirko Schulte: Er war schon Oberlandesrichter. Wie hat er es danach geschafft Amtsrichter zu werden?

§ 38 Deutsches Richtergesetz

(1) Der Richter hat folgenden Eid in öffentlicher Sitzung eines Gerichts zu leisten:

“Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen, so wahr mir Gott helfe. 2″

(2) Der Eid kann ohne die Worte “so wahr mir Gott helfe” geleistet werden.

(3) Der Eid kann für Richter im Landesdienst eine Verpflichtung auf die Landesverfassung enthalten und statt vor einem Gericht in anderer Weise öffentlich geleistet werden.

Ulrich Brosa

Der Antifaschist Hepp unterwirft sich dem Oberstaatsanwalt Jörg


(Justizkritisches Graffito am Marburger Justiz-Palast “FACK you ALLE … FACK OF … Hurensohne…” wahrscheinlich nicht von Joseph Beuys)

Wieder ein Sieg des Rechtsextremismus in Marburg.

Ich war heute um 10 Uhr 30 dabei den Justiz-Palast zu entern, als mir Günther Specht, der Verteidiger Rolf Hepps, entgegen kam. Specht war sehr stolz. Die Verhandlung sei schon vorbei, sagte er. Die Zeugen, die eigentlich geladen werden sollten, seien nicht erschienen. Rolf auch nicht. Der habe schon einen Strafbefehl mit Strafvorbehalt akzeptiert. Specht murmelte etwas von 80 Euro. Specht sagte, er habe vorher an die Staatsanwaltschaft; geschrieben. Die habe seinem Vorschlag zugestimmt. Mit anderen Worten: Die haben mal wieder gedealt. Rolf gilt jetzt nicht als vorbestraft, dafür ist der Strafbefehl zu gering, aber er ist strafrechtlich in Erscheinung getreten.

Einen Strafbefehl zu akzeptieren, auch einen mit Strafvorbehalt, bedeutet ein Geständnis - auch juristisch. Rolf hat allen im Gerichtssaal erklärt, er habe die Ausdrücke, mit denen er beleidigt haben soll, nicht gesagt. Und nun das.

Es ist Schade, dass die Zeugen, die eigentlich geladen werden sollten, nicht aussagen mussten. Ich weiß ungefähr, wer Heck (CDU), Theis (CDU), Herbener (CDU) und Hämer (REPublikaner) sind. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit hätte man nur deren Aussprüche zitieren müssen um dem Landkreis vorzuführen, von welcher Art die heimischen Eliten sind. Eine riesige Chance wurde vertan, weil Rolf sich vom Justiz-Hokuspokus hat einschüchtern lassen.

Rolf hat mir ein paar Wochen vor der Verhandlung gesagt, er wolle, dass alles endlich vorbei sei. Wenn er stirbt, ist für ihn alles endlich vorbei. Vielleicht hätte er vorher dem Justiz-Klüngel ein bisschen die Zähne zeigen können.

Ein kleiner Trost: Mir ist in den letzten Tagen eine wunderbar einfache Theorie der Beugung des polarisierten Lichts (nicht des Rechts) gelungen.

Der Famulus des Oberstaatsanwalts Jörg


(Reinrassige Nazi-Propaganda zum Nulltarif - dank Oberstaatsanwalt Jörg)

Hier ist ein Bericht von der Gerichtsverhandlung gegen den Marburger Antifaschisten Rolf Hepp am 7.7.2008 (58 Cs - 2 Js 17464/06).

Das Wichtigste zuerst: Der Prozess soll fortgesetzt werden am

28.7.2008 ab 10 Uhr 30 im
Amtsgericht Marburg Raum 159

Das Zweitwichtigste war der Ausspruch des Amtsanwalts Heinisch am Ende der Verhandlung

“Den Ärger handele ich mir nicht ein!”

Heinisch entstammt der untersten Schicht der Staatsanwaltshierarchie. Er kam als Sitzungsvertreter seines Meisters, des Oberstaatsanwalts Hans Jörg, und befolgte dessen Befehle. Es war Jörg, der diesen Strafprozess gegen den Widerstand eines Marburger Richters, der danach abgelöst wurde, durchgesetzt hat.

Laut Anklageschrift soll Rolf den heimischen Republikaner Hämer als “verdammtes Schwein” und “nazistische Sau” und dessen Parteivorsitzenden Thierau als “altes Arschloch” und “du Schwein” bezeichnet haben. Im Lauf der Verhandlung wurden weitere Ausdrücke erwähnt, z.B. “Faschist”, ohne dass ganz klar wurde, gegen wen sie gerichtet waren. Rolf gesteht nichts.

Ich finde den Ausdruck “nazistische Sau” besonders verwerflich. Er ist nicht nur tiereverachtend, er ist zudem sexistisch. Stellen Sie sich vor, günstige Leserin, sie wären eine Sau und müssten anhören, dass ein Menschen-Mann, der wahrscheinlich Schweine frisst, als “nazistische Sau” bezeichnet wird! Fühlten Sie sich nicht gedemütigt?

Als Zeugen wurden am 7.7. vernommen der Polizeibeamte und Republikaner-Vorsitzende Manfred Thierau, der Polizeibeamte Oliver Benz und Norbert Schüren, der auch einen Posten im öffentlichen Dienst Marburgs hat. Außerdem wurde eine protokollierte Zeugenaussage des CDU-Kreistagsmitglieds Theis verlesen. Am enttäuschendsten und der weiteren Erwähnung nicht wert war SPD-Schüren. Am interessantesten war Benz. Er erzählte, er sei als Dienstgruppenleiter am 13.10.2006 nach 16 Uhr von Thierau angerufen worden: Im Zuschauerraum des Kreistags sei ein Aufstand ausgebrochen. Die CDU-Kreistagsmitglieder Heck und Theis seien als “Faschisten” beleidigt worden. In seiner Zeugenaussage jedoch erklärte Theis, die Ausdrücke seien gegen einen REP-Abgeordneten gerichtet gewesen. Er, Theis, sei an einer Strafverfolgung nicht interessiert.

Die weitere Befragung und Durchsicht der Akte ergab, dass REP-Thierau sich erst als edler Schützer des Rechts der CDU dargestellt hatte. Er und sein REP-Kollege Hämer stellten Strafantrag, als die angeblich beleidigten CDU-Abgeordneten das nicht tun wollten. Thierau hatte den Vorfall im Kreistag maßlos übertrieben. Eindeutig die Unwahrheit sagte Thierau, als er erklärte, Rolfs angebliches Fehlverhalten im Kreistag sei protokolliert worden. Tatsächlich hätte das geschehen müssen, wenn Rolf merklich gestört hätte.

Amtsanwalt Heinisch fällt auf durch seinen enormen Kiefer. Wenn Heinisch spricht, sieht es aus, als wolle er eine Melone mit einem Biss zermalmen. Mit der Kraft dieses Kiefers leugnete Heinisch die Lüge Thieraus.

Der Marburger Justiz-Palast ist in den letzten Monaten beträchtlich umbesetzt worden. Zu den Neuen gehört auch Dr.Otto, der am 7.7. als Richter anwesend war. Otto befand am Ende der Verhandlung, die Schwere des angeblichen Delikts rechtfertige weiteren prozessualen Aufwand nicht. Er schlug die Einstellung des Verfahrens nach § 153a StPO vor. Eine Einstellung dieser Art bedeutet eine faktische, wenn auch geringe Bestrafung Rolfs, die aber juristisch nicht als Bestrafung gilt. Der Verteidiger Rolfs, Günter Specht, stimmte dem zu. Nicht zustimmen wollte jedoch Amtsanwalt Heinisch. Dabei verplapperte er sich:

“Den Ärger handele ich mir nicht ein!”

Es ist der Oberstaatsanwalt Jörg, der Rolfs maximale Bestrafung um jeden Preis will. Wenn es um Straftaten Rechtsextremer, und zwar um eindeutig nachgewiesene geht, verhält Jörg sich umgekehrt. Zum Schutz seiner rechtsextremen Schützlinge begeht OStA Jörg auch eine knallharte Rechtsbeugung. So geschehen im Wolfsangel-Skandal, als Jörg einem Neonazi einen Tatbestandsirrtum bescheinigte und ihn damit straflos hielt. Von einem derartigen Engagement Jörgs darf Rolf natürlich nicht träumen. Rolf ist Antifaschist.

Am 28.7. sollen die CDUler Heck, Theis und Herbener, der Republikaner Hämer und ein(e) Schriftführer(in) des Kreistags als ZeugInnen erscheinen.

Totschläger aus dem Herrschaftsgebiet des Staatsanwalts Zmyj-Köbel

Amöneburg 2.2.2003
(Bild aus Amöneburg / Hessen vom 2.2.2003)

Neonazi-Totschläger, die es angeblich nur in den neuen Bundesländern gibt, haben in Hessen freie Bahn:

1) Wie am Montag bekannt wurde, soll der Mann bei dem Überfall am Sonntagmorgen am Neuenhainer See bei Homberg (Efze) mit einem Klappspaten und Bierflaschen auf das Mädchen eingeschlagen haben. Die 13-Jährige teilte sich dort mit ihrem Bruder ein Zelt und schlief. Sie befinde sich mittlerweile nicht mehr in Lebensgefahr … Der mutmaßliche Täter habe angegeben, dass er zwar nicht in der lokalen rechtsextremistischen Szene organisiert sei, aber deren Ideen anhänge…

Mitglieder des Sommercamps der Jugendorganisation der Linken [hatten] am Samstag in Schwalmstadt-Treysa gegen rechte Gewalt demonstriert…

2) Die hessische Linke sprach am Montag von “vermummten Neonazis”. Pressesprecher Achim Kessler äußerte sich “zutiefst erschüttert über diesen brutalen Angriff” und wies Ministerpräsident Roland Koch (CDU) eine “indirekte Mitverantwortung” zu…

3) Der Sprecher des hessischen Innenministeriums, Thorsten Neels, kritisierte den Landesverband der Linken für seine Informationspolitik. Man sei “äußerst irritiert” darüber, dass der Verband bereits vor der Staatsanwaltschaft über den Fall berichtet habe…

Der Vorfall war Spiegel-Online endlich einmal wichtig genug um einen Artikel darüber zu veröffentlichen. Mehr Infos sind bei antimanifest zu holen.

Der Bericht enthält die drei ständigen Zutaten der hessischen Politik:

1) Gewalttätige Kriminelle von der rechtsextremen Kante.
2) Parteibonzen, die meinen, sie müssten sich beim übelsten Mob anbiedern, weil sie wie der GröFaZ große Herrscher werden möchten.
3) Bonzen aus dem gleichen Rudel, die vertuschen, was in Hessen wirklich geschieht.

In Treysa sind die politischen Verhältnisse besonders fürchterlich. Die Reichspogromnacht begann dort einen Tag früher als im restlichen deutschen Reich (H.Bambey u.a.: Heimatvertriebene Nachbarn, ISBN 3-924 296-07-3). Dort hat sich seit 1938 nicht viel verändert.

Der Staatsanwalt Zmyj-Köbel ist Kommunalpolitiker der CDU in Treysa.

Ulrich Brosa

Rechtsstreit Agentur für Arbeit Deggendorf - Informationen zum aktuellen Stand

Da ich schon länger nichts mehr zu meinem Prozess gegen die ARGE Deggendorf berichtete habe, hier ein kurzer Zwischenstand.

Zuerst wars immer noch das übliche hin und her Spiel. Das Gericht versuchte durch gegenseitige Stellungnahmen die Sache durch Erschöpfung oder Vergleich zu einigen. Es folgten kürzere und längere Schriftsätze, aber die ARGE bleibt weiterhin hart.

Da ich mich selbst verteidige, habe ich mittlerweile Akteneinsicht bekommen. Die Akte habe ich ausgewertet und auch einige ungereimtheiten entdeckt und diese dem Gericht mitgeteilt.

Die Arbeitsagentur führte in ihrer Gegenvorstellung keine Stellungnahme zu meinen Beschwerde Punkten !

Nachdem ich dem Gericht mitgeteilt habe, keine weitere Stellungnahme abzugeben, hat der Richter/in eine erneute ärztliche Akteneinsicht verfügt. Die Formulare habe ich zurückgesandt.

Aus Erfahrung mit dem Arzt weis ich aber, dass dieser wieder nicht weiterhelfen wird.  Ich seh es schon kommen das ich die Klage zurücknehmen muss. Noch ist nicht alles Instanzen Ende!

Ich warte jetzt mal auf den Ärztlichen Teil.

Betrügerischer Missbrauch des Gutachterwesens im Amtsgericht Kirchhain TEIL 1

 RECHTSBEUGUNG UND STRAFVEREITELUNG IM AMT AKUTELL

Ein Stalker, durch Aufnahmen einer Überwachungskamera überführt, gestand, dass die Aufnahmen ihn zeigen. Nichtsdestoweniger gab Strafrichter Eckart Laudi ein anthropologisches Gutachten in Auftrag. Das unprofessionelle Gutachten, aus dem nichts ablesbar ist - auch keine Zweifel an der Richtigkeit des Geständnisses -, wurde von Joachim Filmer, dem Nachfolger Laudis, missbraucht um Geständnis und andere Beweismittel vergessen zu machen. Filmer sprach den Stalker wegen Mangels an Beweisen wahrheitswidrig frei. Die Kosten des Verfahrens haben die Steuerzahler zu tragen. (5 Js 4361/03 StA Marburg)

HIER GEHTS WEITER: http://www.althand.de/pinkel.html

Erschreckender Bericht aus dem Landgericht Köln

Rolf Schälike hat von einer Verhandlung gegen Marcel Bartels im Landgericht Köln berichtet. Kläger war ein Mensch namens Tobias Huch, mit dem ich nicht gern bekannt wäre. Dieser hatte an mein-parteibuch.com E-Mails geschickt, mit denen er dem Inhaber dieser Domain strafrechtliche Verfahren und Abmahnungen androhte, und zwar auf eine meines Erachtens höchst unqualifizierte Weise. Ich hätte derartige E-Mails auch als Angriffe empfunden, gegen die man sich am besten wehrt, indem man sie veröffentlicht; soll die Öffentlichkeit entscheiden, ob an Huchs Vorwürfen etwas dran ist! So geschah es auf mein-parteibuch.com. Doch eine solche Öffentlichkeit wollte Huch nicht. Er ließ vom Landgericht Köln dem Marcel Bartels verbieten diese E-Mails zu veröffentlichen.

Bartels ist zwar Eigentümer der Domain mein-parteibuch.de, nicht aber Eigentümer von mein-parteibuch.com. Er lehnt es deshalb ab auf irgendwelche einstweiligen Verfügungen zu reagieren, die mein-parteibuch.com betreffen; ihm fehlt, wie die Juristen sagen, die Passiv-Legitimation.

Die 27. Zivilkammer des Landgerichts Köln, angeführt von der vorsitzenden Richterin Reske, will die Sache möglichst schnell vom Tisch werfen, offenbar zu Lasten von Bartels. Kurzer Prozess - wenig Öffentlichkeit. Wir werden erleben, wie das gelingt (27 O 157/08 LG Köln).

Copyright: BLOEGI - Dr. Urlich Brosa (http://bloegi.wordpress.com/)

Polizistin vergisst Pistole auf dem Klo

Während eines Mordprozesses gegen Mitglieder der Rockergruppe Bandidos am Landgericht Münster hat eine Polizistin (38) ihre Pistole auf der Gerichtstoilette liegen lassen. Die Finderin machte Polizisten im Gerichtsgebäude auf den Fund aufmerksam. So konnte die Waffe an die Besitzerin zurückgegeben werden. Der Prozess gegen die Rocker findet unter verschärften Sicherheitsvorkehrungen und mit großer Polizeipräsenz statt. Münsters Polizeipräsident Hubert Wimber bedankte sich ausdrücklich bei der Finderin der Waffe. Er habe eine sofortige Untersuchung angeordnet, die klären solle, wie es zum Liegenlassender Waffe kommen konnte. Die Beamtin wurde ermahnt.

;-)

Rheinische Post: Strafrecht korrigiert

Düsseldorf (ots) - Von Reinhold Michels

Die geänderten Pläne der großen Koalition zur strafrechtlichen Bewertung sexueller Aktivitäten Jugendlicher zeugen von rechtspolitischer Klugheit und entwicklungspsychologischem Verständnis für die Eigenheiten von Teenagern in ihrer sexuellen Such- und Findungsphase. Die Korrekturen belegen zudem, dass der Bundestag als Gesetzgeber fähig ist, eine übers Ziel schießende, das EU-Soll übererfüllende Berliner Exekutive zu korrigieren. Es bleibt also dabei, dass die Kino-Logen-Liebelei zwischen einem Siebzehnjährigen und einer Sechzehnjährigen, zu der sich Letztere durch welche geschickten, dem Augenblick und der Natur geschuldeten Avancen auch immer hat verleiten lassen, für den Stürmer und Dränger strafrechtlich folgenlos bleibt. Was Eltern nicht wissen müssen, geht die Justiz erst recht nichts an. Eine Sache für den Staatsanwalt würden Intimitäten erst dadurch, wenn der Siebzehnjährige mit krimineller Energie, etwa durch Drohung mit einem empfindlichen Übel (Tatbestandsmerkmal der Nötigung) Gefügigkeit erzielt hätte. Sobald die sexuelle Aktivität zuhälterisch motiviert ist, verdient sie auch dann kein Pardon, wenn sie von einem Minderjährigen, aber bereits Strafmündigen, also einem 14- bis 17-Jährigen ausgeht.

Wie ein Dschihadist im Paradies

Der Richter Dr. Carsten Paul im Landgericht Marburg hat den blinden Rentner Lubomir Ivancik am 9.5.2008 wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte zu 40 Tagessätzen a 25 Euro verurteilt. Lubo soll zwei Drittel der Verfahrenskosten bezahlen. Der Richter Edgar Krug im Amtsgericht Marburg hatte Lubo in erster Instanz zu 60 Tagessätzen a 30 Euro verurteilt. Paul begründete die Minderung der Strafe mit Lubos verminderter Schuldfähigkeit (2 Ns 4 Js 13184/06).

Ich habe Paul mit Interesse beobachtet. Er ist im Marburger Justiz-Palast neu und nicht so tumb wie die meisten einheimischen RichterInnen. Anders als Krug hat Paul keinen Versuch gemacht Lubo einen Pflichtverteidiger zu verweigern. Anders als Harro Marschall von Bieberstein ist Paul nicht so töricht general-präventive Bestrafungen zu verhängen. Die general-präventiven oder exemplarischen oder abschreckenden Bestrafungen sind Kennzeichen totalitärer Regimes, so dass ein Richter, der jetzt damit ankommt, sich als Erbe der Firma Freisler darstellt. Was die Urteilsbegründung betrifft, will ich die geschriebene abwarten. Die mündliche ist nichts wert.

Die Verhandlung am 9.5.2008 wurde durch zwei Lichtgestalten verklärt.

Der eine Lichtblick war Lubos Psychiater Dr. Ulrich Schu (keine Ironie!). Schu war wahrscheinlich der einzige Zeuge, der in diesem Prozess nicht log. Zugleich brachte er es fertig Lubo nicht gegen das Schienbein zu treten. Schu erklärte, Herr Ivancik leide seit der Trennung von seiner Tochter im Jahr 2003 an einer “depressiven Reaktion”, die “Krankheitswert” habe. Herr Ivancik sei eine “besondere Persönlichkeit mit äußerst starkem Willen”. Er habe ein “eigenständiges und oftmals sehr festliegendes Urteil” und “könne seine Erregung nicht immer kontrollieren”. Schu schloss eine “Störung” jedoch aus. Schu sagte zum Schluss: “Ich hoffe, dass die Polizeibeamten seine [Lubos] Blindheit nicht genutzt haben um ihn zu übertölpeln, zu überraschen oder zu hintergehen. Dann wäre eine Reaktion möglich gewesen, in der ihm [dem Lubo] nicht möglich war Recht zu erkennen.” Das ist der Schlüsselsatz des gesamten Prozesses. Schu war bei der Verhandlung am 17.4.2008 nicht dabei. Er weiß nicht, dass die Polizeibeamten zugaben Lubo mit einer Lüge übertölpelt zu haben.

Die andere Lichtgestalt war Staatsanwältin Dr. Catrin Finge. In den Pausen zog sie ihren Justiz-Kittel aus. Sie stöckelte unüberhörbar durch den Justiz-Palast und zeigte, was sie hat. Wer sich sonst vor Oberstaatsanwalt Willanzheimer, dem leitenden Oberstaatsanwalt Koeppen und dem Glatzen-Geschwader der Richterschaft ekeln muss, fühlt sich bei Staatsanwältin Finge wie der Dschihadist im Paradies. Sie ist ein bisschen dick und bietet daher besondere haptische Reize. Immer wenn sie an Lubo vorbeiging, habe ich gezischt: “Los, Lubo! Ran!”, damit Lubo durch Betasten Tatsachen feststellen und ein revisionsfestes Urteil fällen kann.

Die Umbesetzungen im Marburger Justiz-Palast während der letzten Monate sind beträchtlich.

Copyright: BLOEGI - Dr. Urlich Brosa (http://bloegi.wordpress.com/)

Aus der Generalstaatsanwaltschaft nach Limburg versetzt

 Copyright: BLOEGI - Dr. Urlich Brosa (siehe Blog Eintrag Link-Tipp)

Anfang März 2008 rief mich eine Frau an, ob ich schon wüsste: Angela Muth werde aus der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main in die Staatsanwaltschaft Limburg versetzt. Ich hätte doch über die Oberstaatsanwältin Muth etwas geschrieben. Die Anruferin meinte, sie wolle zwar würdigen, was ich mit Muth erlebt hatte. Doch sei es ihr mit Muth mindestens ebenso übel ergangen. Sie habe Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Muth eingereicht. Ihrer Dienstaufsichtsbeschwerde sei es zu verdanken, mutmaßte die Anruferin, dass Muth nach Limburg versetzt werde. Wie dem auch sei: Die Nachricht von der Versetzung ist wahr (Nassauische Neue Presse vom 4.3.2008).

Tatsächlich ist die Versetzung aus einer Generalstaatsanwaltschaft in eine ordinäre Staatsanwaltschaft kein Ruhmesblatt, noch dazu in ein Loch wie Limburg. Die Beamten in einer Generalstaatsanwaltschaft können ihre Kollegen in den gewöhnlichen Staatsanwaltschaften maßregeln, deren Entscheidungen aufheben und Dinge tun lassen, die diese nicht mögen. Wenn Muth wenigstens LOStA (Leitende Oberstaatsanwältin) in Limburg geworden wäre! Nicht einmal das ist geschehen.

Muth wurde 1997, also noch von der SPD-Grünen-Regierung, zur Oberstaatsanwältin in der Generalstaatsanwaltschaft in Frankfurt befördert. 1999 floss aus ihrer Feder jene Entscheidung, mit der sie die Generalstaatsanwaltschaft ein für alle Male blamierte:

…die Gesichtszüge der fotografierten Person auf dem Foto nicht allzu deutlich zu erkennen sind und es daher leicht zu einer Verwechslung kommen kann. Anhand der - auch nicht sehr deutlich sichtbaren - Kleidung kann erst recht keine sichere Identifizierung vorgenommen werden, zumal derartige Kleidungsstücke häufig von jungen Menschen getragen werden.

Muth ist eine der Hauptschuldigen dafür, dass Neonazis eine hessische Kleinstadt viele Jahre beharken durften. Muth stammt aus Limburg. Wahrscheinlich hält sie dergleichen für normal.

Polizei legt meine Anzeige wegen Beleidigung der Staatsanwaltschaft vor

Nach Rücksprache mit der PI Plattling wurde meine Strafanzeige wegen öffentlicher Beleidigung am 02.04.2008 an die Staatsanwaltschaft Deggendorf abverfügt.

Ich bin gespannt, wie die Sta entscheidet. Da ich meinen Strafantrag im Rahmen der gütlichen Einigung zwischen Opfer und Täter zurückgenommen habe, wird wohl eine Einstellung folgen.

Die große Behörde hat gesprochen - Es gibt sie doch die “weißen Westen”

Post vom Bayerischen LKA :-)

LKA

der Vollzug liefert eine “Weiße Weste”:

Vollzug

I am Clean ! :-)

Oder doch nur ein Aprilscherz, da das Schreiben am 01.04. erstellt wurde ? :)

Sozialgericht Landshut bestätigt Klage gegen Arbeitsagentur

Das Sozialgericht in Landshut hat heute schriftlich das Aktenzeichen zu meiner erhobenen Klage gegen die Agentur für Arbeit mitgeteilt

Aktenzeichen

Zum Vergrößern auf das Dokument klicken.

Bundesverfassungsgericht urteilt

Das Bundesverfassungsgericht hat heute die automatische Video-Erfassung von Autokennzeichen für verfassungswidrig und nichtig erklärt.

Die Speicherung sei ein Eingriff in die Grundrechte der Bürger und verstoße gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, urteilten die Karlsruher Richter.

Die Massenkontrolle wird zum Fahndungsabgleich genutzt und bislang in acht Bundesländern angewendet, unter anderem in Hessen und Schleswig-Holstein. Beide Landesregierungen hätten der Polizei ohne ausreichende Rechtsgrundlage erlaubt, alle erfassten Daten zu speichern und großräumige Bewegungsbilder von Autofahrern zu erstellen. Jedoch seien weder Anlass noch Ermittlungszweck klar und ermöglichten so schwerwiegende Eingriffe.

Künftig müssen auch bei der Suche etwa nach einem gestohlenen Auto so genannte Nichttreffer sofort gelöscht werden.

Der Erste Senat gab mit diesem Urteil drei Autofahrern Recht, die durch den elektronischen Abgleich ihrer Nummernschilder ihr Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt sahen.

Quelle:Bild.de